ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN !
1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen.Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.
2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritte nicht zugängig gemacht werden. Verstößt der Auftraggeber hiergegen, so richtet sich unser Anspruch nach den gesetzl. Regelungen.
3. Der Makler ist berechtigt, für den Kauf.- bzw. Verkaufsinteressenten entgeltlich tätig zu werden. Die Käufer.- bzw. Verkäuferprovision beträgt 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, errechnet aus den Gesamtkauf.- bzw. Verkaufssummen.
4. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich (gleich nach Erhalt unseres Angebotes bzw. Schreibens) schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
5. Die Provision für den Nachweis oder Vermittlung beträgt 3 % zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei Abschluß eines Mietvertrages hat der Mieter zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer am Tage des Vertragsabschlußes zu zahlen. Bei Anpachtung berechnet sich die Provision nach der Höhe der Pachtsumme (Pachthöhe x Laufzeit). Hieraus ist eine Provision in Höhe von 3 % mindestens jedoch drei Monatsmieten zu zahlen. Die Provisionsvereinbarung gilt auch für den Fall des Erwerbs oder der Anmietung eines anderen als des nachgewiesenen Objekts des gleichen Eigentümers, soweit die Verträge wirtschaftlich gleichwertig sind.
6. a) Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder der Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
b) Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, wenn die Verträge wirtschaftlich gleichwertig sind.
c) Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein von uns angebotenes Objekt zur Versteigerung bzw. Zwangsversteigerung ausgeschrieben oder angesetzt wird bzw. wurde.
7. Die Besichtigung eines angebotenen Objektes, eine weitere Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkaufs.- bzw. Kaufinteressenten gilt als Annahme der Maklerofferte unter gleichzeitiger Anerkennung der vorstehenden Bedingungen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Traunstein, soweit gesetzl. zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der übrige Vertrag unberührt.
