Notar
Für die Kaufabwicklung ist eine beglaubigte Urkunde von einem Notar notwendig. Die Kosten dafür betragen ca. 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises. Der notariell beglaubigte Kaufvertrag beim Hauskauf ist gesetzlich (Bürgerliches Gesetzbuch) vorgeschrieben.
In der Regel zahlt der Käufer die gesamten Notarkosten.
Lastenfreistellungskosten gehen üblicherweise an den Verkäufer
( Löschung der Grundschulden ! ).
